Direkte Massnahmen
Wenn mit vorbeugenden Bewirtschaftungsmassnahmen keine Verbesserung eines verunkrauteten Grasland-Bestandes mehr erreicht werden kann, bleiben als weitere Schritte nur noch die direkten Massnahmen. Diese sind gezielt auf die zu regulierende Problempflanze ausgerichtet und unterscheiden sich deshalb stark von Art zu Art.
Die empfohlenen Regulierungsmassnahmen finden Sie bei den Beschreibungen der einzelnen Wiesenpflanzen jeweils unter der Rubrik «Bestandeslenkung»:
- Für Gräser / Ungräser und grasartige Pflanzen ► Liste der Arten.
- Für Kräuter / Unkräuter ► Liste der Arten.
Zusätzliche Informationen finden Sie ...
... auf diversen AGFF-Merkblättern bei den Beschreibungen der einzelnen Pflanzenarten.
► AGFF-Merkblatt 4 „Regulierung von Unkräutern und Ungräsern in Naturwiesen» mit Beiblatt "Herbizide".
► AGFF- Informationsblatt U14 «Gräserfilz in Wiesen und Weiden»
► Massnahmen zur Regulierung von Problempflanzen im Alpgebiet (Expertenumfrage) ► PDF
► «Zielsortiment» von AGROLINE / Landi - Auszug für Grasland 2024 ► PDF
► Website über Problempflanzen im Alpgebiet: www.patura-alpina.ch
► Website mit den Richtlinien für Biodiversitätsförderflächen: www.agrinatur.ch
► Website mit den aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln: www.psm.admin.ch
► Website «Zielsortiment» von AGROLINE / Landi: https://www.agroline.ch/de/service/zielsortiment
Bei den direkten Massnahmen unterscheiden wir: