Kunstwiesen bewirtschaften

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Massenauflauf von Blackenkeimlingen

Sollten nach der Ansaat der Kunstwiese Blackenkeimlinge in grosser Zahl auflaufen und fast einen Teppich bilden, können Sie auf dem ÖLN-Betrieb mit einer chemischen Flächenbehandlung eingreifen. Im Biolandbau sind chemisch-synthetische Mittel selbstverständlich nicht erlaubt!

Dabei sind folgende Punkte strikt zu beachten:

  • Ein Herbizideinsatz zu diesem Zeitpunkt macht nur Sinn, wenn sich eine sehr starke Verunkrautung mit Blacken abzeichnet. Gegen einzelne wenige Blacken können Sie auch später mechanisch oder über Einzelstockbehandlung vorgehen.
  • Als Herbizid eignen sich hier ausschliesslich bewilligte, kleeschonende Präparate (selektiv wirkende Wuchsstoffmittel) auf der Basis des Wirkstoffs MCPB, teils mit anderem kleeschonendem Wirkstoff gemischt. Gebrauchsanweisung und jahreszeitliche Einschränkungen beachten!
  • Mischungen, die andere Kleearten als Weiss- und/oder Rotklee enthalten, tolerieren den Wirkstoff MCPB ungenügend. Luzerne, Inkarnat-, Schoten-, Alexandriner- und Perserklee sowie weitere Leguminosen werden durch das Herbizid geschädigt.
    Alle Mischungen für ausdauernde Heuwiesen mit Wiesenblumen (SM Salvia usw.) nicht behandeln.
  • Die Behandlung ist nur während eines sehr kurzen Zeitfensters (wenige Tage) möglich, ideal im Herbst:
    • Beim Auflaufen der Mischung, etwa 4 – 7 Wochen nach der Saat, vor der ersten Nutzung
    • Der Klee hat mindestens 2 dreiblättrige Blätter. Jüngere Kleepflanzen sind zu wenig robust.
    • Die jungen Blacken weisen 2 – 3, jedoch maximal 5 echte Blätter auf. Auf ältere Blacken wirkt MCPB nicht mehr.
    • Die meteorologischen Bedingungen müssen stimmen: wüchsig, kein Regen nach der Behandlung usw. Gebrauchsanweisung exakt beachten!
  • Die Wartefristen nach der Herbizidbehandlung sind einzuhalten: 3 Wochen bei Verwendung des Futters für Milchkühe, 2 Wochen bei jeder anderen Verwendung.

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Weitere Einzelheiten:

AGFF-Merkblatt 7 „Wiesen-Blacke und Alpenblacke“ und ► AGFF-Merkblatt 7 Beiblatt zu „Wiesen-Blacke und Alpenblacke“.

AGFF Merkblatt 4 (Beiblatt)

«Zielsortiment» von AGROLINE / Landi - Auszug für Grasland 2024

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