Massenauflauf von Blackenkeimlingen
Sollten nach der Ansaat der Kunstwiese Blackenkeimlinge in grosser Zahl auflaufen und fast einen Teppich bilden, können Sie auf dem ÖLN-Betrieb mit einer chemischen Flächenbehandlung eingreifen. Im Biolandbau sind chemisch-synthetische Mittel selbstverständlich nicht erlaubt!
Dabei sind folgende Punkte strikt zu beachten:
- Ein Herbizideinsatz zu diesem Zeitpunkt macht nur Sinn, wenn sich eine sehr starke Verunkrautung mit Blacken abzeichnet. Gegen einzelne wenige Blacken können Sie auch später mechanisch oder über Einzelstockbehandlung vorgehen.
- Als Herbizid eignen sich hier ausschliesslich bewilligte, kleeschonende Präparate (selektiv wirkende Wuchsstoffmittel) auf der Basis des Wirkstoffs MCPB, teils mit anderem kleeschonendem Wirkstoff gemischt. Gebrauchsanweisung und jahreszeitliche Einschränkungen beachten!
- Mischungen, die andere Kleearten als Weiss- und/oder Rotklee enthalten, tolerieren den Wirkstoff MCPB ungenügend. Luzerne, Inkarnat-, Schoten-, Alexandriner- und Perserklee sowie weitere Leguminosen werden durch das Herbizid geschädigt.
Alle Mischungen für ausdauernde Heuwiesen mit Wiesenblumen (SM Salvia usw.) nicht behandeln. - Die Behandlung ist nur während eines sehr kurzen Zeitfensters (wenige Tage) möglich, ideal im Herbst:
- Beim Auflaufen der Mischung, etwa 4 – 7 Wochen nach der Saat, vor der ersten Nutzung
- Der Klee hat mindestens 2 dreiblättrige Blätter. Jüngere Kleepflanzen sind zu wenig robust.
- Die jungen Blacken weisen 2 – 3, jedoch maximal 5 echte Blätter auf. Auf ältere Blacken wirkt MCPB nicht mehr.
- Die meteorologischen Bedingungen müssen stimmen: wüchsig, kein Regen nach der Behandlung usw. Gebrauchsanweisung exakt beachten!
- Die Wartefristen nach der Herbizidbehandlung sind einzuhalten: 3 Wochen bei Verwendung des Futters für Milchkühe, 2 Wochen bei jeder anderen Verwendung.
Weitere Einzelheiten:
► AGFF-Merkblatt 7 „Wiesen-Blacke und Alpenblacke“ und ► AGFF-Merkblatt 7 Beiblatt zu „Wiesen-Blacke und Alpenblacke“.
► «Zielsortiment» von AGROLINE / Landi - Auszug für Grasland 2024