Gesellschaftlich-agrarpolitische Aspekte
- Die Landwirtschaft hat den Auftrag (Bundesverfassung, Art. 104), einerseits die Bevölkerung mit hochwertigen, gesunden Nahrungsmitteln zu günstigen Preisen zu versorgen und für Zeiten gestörter Zufuhr vorzusorgen. Andererseits soll sie die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die Kulturlandschaft pflegen sowie einen Beitrag zur dezentralen Besiedlung des Landes leisten. Die beiden letzten Aspekte betreffen den Futterbau wegen seines hohen Flächenanteils ganz besonders.
- Immer mehr Menschen wünschen eine möglichst „naturnahe“, umweltschonende Landwirtschaft. Die Kulturlandschaft soll abwechslungsreich sein und neben den eher einheitlich grün wirkenden Fettwiesen auch artenreiches Wiesland aufweisen. Dies zur Aufwertung der Landschaft als Erholungsgebiet und Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt.
- Die Schweizer Bevölkerung misst einer bäuerlichen Einkommenssicherung durch ergänzende, ertragsunabhängige Beiträge (Direktzahlungen) für ökologische Leistungen eine grosse Bedeutung zu. Deshalb wurden in den 1990-er Jahren entsprechende Rechtsgrundlagen erstellt mit dem Resultat, dass seither über 95 % der Landwirtschaftsbetriebe einen ökologischen Leistungsnachweis erbringen.
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von wenig intensiv oder extensiv bewirtschafteten, artenreicheren Wiesen beziehen Direktzahlungen, wenn sie bestimmte Nutzungsauflagen einhalten und/oder für den Standort typische und für die Biodiversität relevante Qualitäts- und Vernetzungskriterien erfüllen. Beitragsmodelle zur Abgeltung landschaftspflegerischer Leistungen sind seit Jahren realisiert.
- Seit 2014 fördert der Bund mit einer besonderen Direktzahlung das System «Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion» extra. Er fokussiert mit diesem Anreiz auf die ökologischen Pluspunkte des Graslandes und will für die Erzeugung von Milch und Fleisch der effizienten Nutzung von Wiesen- und Weidefutter gegenüber der Produktion auf Basis von Silomais und Kraftfutter einen Vorteil verschaffen. Wer raufutterverzehrende Nutztiere im Mittel grossmehrheitlich mit Grundfutter füttert - und ihre Jahresration zudem weitgehend aus Wiesen- und Weidefutter besteht - kann diese Zahlungen in Anspruch nehmen.
Bisher erreichte das Programm zwar keine Reduktion der Maisanbaufläche, verhinderte aber deren weitere Ausdehnung auf nicht geeignete Standorte. Zudem stabilisierte sich der Kraftfutterverbrauch auf den Programmbetrieben, während er auf den übrigen weiter anstieg.
- Der Trend unter den Konsumentinnen und Konsumenten zur erhöhten Nachfrage nach Produkten mit Herkunftsbezeichnung oder Angabe der Produktionsweise hält an.
- In den Hofdüngern sieht die Bevölkerung eher den Aspekt potenzieller Umweltrisiken und Geruchsbelästigungen und weniger ihre Qualität als natürliche Dünger und Bedeutung für geschlossene Nährstoffkreisläufe.