Begriffe mit Bezug zur Fläche
Rechtsverbindlich definiert
Dauerwiese
Als Dauerwiese gilt die Fläche, die jährlich mindestens ein Mal zur Futtergewinnung gemäht wird.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art. 19.
Synonym verwendeter Begriff: Naturwiese.
Dauerweide
Als Dauerweiden werden Flächen bezeichnet, die während der Vegetationsperiode ausschliesslich beweidet werden.Bei der Dauerweide kann es sich sowohl um eine intensive Portionsweide als auch um eine Standweide handeln. Gelegentliche Pflegeschnitte sind üblich.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art. 19.
Synonym verwendete Begriffe: Weide, Reine Weide.
Sömmerungsweide
Als Sömmerungsweiden gelten die Flächen mit ausschliesslicher Weidenutzung, welche der Sömmerung von Tieren dienen und die einem Sömmerungsbetrieb gehören.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art. 26.
Dauergrünfläche
Als Dauergrünfläche gilt die mit Gräsern und Kräutern bewachsene Fläche ausserhalb der Sömmerungsflächen. Sie besteht seit mehr als sechs Jahren als Dauerwiese oder als Dauerweide und wird grundsätzlich ununterbrochen als solche bewirtschaftet.
Dieser Begriff wird in der Schweiz fast ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug verwendet.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art. 19.
Kunstwiese
Als Kunstwiese gilt die als Wiese angesäte Fläche, die innerhalb einer Fruchtfolge während mindestens einer Vegetationsperiode futterbaulich bewirtschaftet wird. Die neu angesäte Wiese gilt die ersten sechs Jahre als Kunstwiese.
Flächen, die der Klee- oder Gräsersamengewinnung dienen, haben innerhalb einer Fruchtfolge den Stellenwert einer Kunstwiese.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art. 18.
Ackerfläche
Als Ackerfläche gilt die Fläche, welche in eine Fruchtfolge einbezogen ist. Sie setzt sich aus der offenen Ackerfläche und den Kunstwiesen zusammen.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art 18.
Grünfläche
Als Grünfläche gelten die Kunstwiese und die Dauergrünfläche.
Dieser Begriff wird in der Schweiz fast ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug verwendet.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art. 20.
Streuefläche
Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Flächen an Nass- und Feuchtstandorten, die alle ein bis drei Jahre geschnitten werden und deren Ertrag nur ausnahmsweise als Futter auf dem Betrieb verwendet wird.
Gemäss Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, Art. 21.
Biodiversitätsförderfläche BFF
Dieser Sammelbegriff umfasst aktuell 21 unterschiedliche Typen von naturnahen Flächen- und andersartigen natürlichen Elementen in der Landwirtschaft, darunter viele aus dem Bereich Futterbau.
Sie sind geeignet, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten zu erhalten und zu fördern, die Kulturlandschaft zu gestalten und zu beleben und durch eine umweltschonende Bewirtschaftung den Ressourcenschutz zu unterstützen.
Gemäss Direktzahlungsverordnung, Art. 55.
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Breit verwendet
Mähweide
Die Fläche wird im Verlauf der Vegetationsperiode sowohl beweidet als auch geschnitten, meistens für die Futterkonservierung. Dieser Wechsel kann weidebetont oder schnittbetont erfolgen.
Ansaatwiese
Wird synonym zum Begriff Kunstwiese verwendet, häufig im deutschsprachigen Ausland.
Wenn eine Wiese umgebrochen und direkt neu angesät wird, oder wenn die Wiese in einem anderen Verfahren direkt neu angesät wird, handelt es sich um eine Wiesenerneuerung, welche nicht Gegenstand der Fruchtfolge ist. Solche Neusaaten sind nicht Kunstwiesen im engeren Sinn.
Grasland / Wiesland / Grünland
Diese Begriffe werden unterschiedlich verwendet.
In eAGFF erfüllen die Begriffe Gras- und Wiesland den Zweck von Ober- oder Sammelbegriffen für die gesamte futterbaulich bewirtschaftete Fläche des Natur- und Kunstfutterbaus.
Die Begriffe lassen sich nicht exakt definieren.