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Alpen-Kreuzkraut

Senecio alpinus

…heisst auch: Alpen-Greiskraut

Zusammenfassung

  • Alpen-Kreuzkraut ist ein absolutes Unkraut. Es enthält in allen Pflanzenteilen stark giftige Alkaloide, sowohl im grünen wie im konservierten Zustand. Für Pferde und Rindvieh führt der Verzehr dieser Pflanze zu irreversiblen Schäden und zum Tod. Die Toleranzgrenze liegt praktisch bei Null.
  • Es kommt teilweise verbreitet vor in den nördlichen Voralpen, insbesondere auf Viehlägerstellen, um Alphütten und auf anderweitig überdüngten Böden.
  • In Massen vorhanden, lassen sich ganze Flecken des Kreuzkrauts kaum zurückdrängen. Einzelne Pflanzen lassen sich jedoch ausstechen, ausreissen oder in besonderen Fällen chemisch regulieren (Einzelstock-Behandlung).

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Mehr Einzelheiten

Wuchs, Aussehen, Ausdauer

  • 30 – 100 cm hoch.
  • Stängel ist aufrecht, kantig, regelmässig beblättert, trägt viele nach oben strebende Verzweigungen mit je zahlreichen Blütenstielen und -köpfen. Diese Blütenstände formen eine oder mehrere doldenartige Rispen.
  • Alle Blätter sind rundlich bis herzförmig, ganzflächig, grob gesägt und gestielt, oberseits kahl, unterseits graufilzig. Zerriebene Blätter stinken.
  • Die Blüten, sowohl die Röhrenblüten innen und die Zungenblüten aussen, sind gelb, 3 – 4 cm im Durchmesser, der Haarpappus grauweiss. Alpen-Kreuzkraut blüht im Sommer.
  • Bewurzelung: kurzer Wurzelstock mit zahlreichen Adventivwurzeln.
  • Ausdauernde Pflanze.

Standortansprüche, Vorkommen

  • Kommt in niederschlagsreichen Regionen der nördlichen Voralpen auf frischen bis feuchten, nährstoffreichen Standorten gebietsweise häufig vor.
  • Besonders häufig auf überdüngten Böden, auf Viehlägerstellen, um Alphütten und in regelmässig gegüllten Alpweiden.

Bestandeslenkung, Zurückdrängen

  • Intensität der Düngung und Nutzung den Möglichkeiten des Standorts anpassen, oft ist eine Reduktion (auf Gülle verzichten) nötig. Entstehung von Viehlägerstellen vermeiden.
  • Alpen-Kreuzkraut auf Viehlägerstellen zurückdrängen, ist schwierig. Es braucht dazu eine Flächensanierung (Neuansaat einer Mischung mit geeigneten Futtergräsern und Weissklee) mit anschliessender Änderung der Bewirtschaftung.
     
  • Direkte mechanische Regulierung:
    • Strikt vermeiden, dass die Pflanzen versamen können.
    • In jedem Aufwuchs (1 – 3x) kurz vor Blühbeginn (etwa 30 cm hoch) das Kreuzkraut abschneiden und das Schnittgut entfernen (giftig!). Dies mindestens 3 Jahre in Folge wiederholen.
    • Auf kleineren Flächen: Einzelpflanzen ausstechen oder ausreissen und entsorgen (giftig!).
       
  • Chemische Regulierung: Einzelstock- oder Nesterbehandlung mit bewilligtem Herbizid (auch auf Biodiversitätsförderflächen BFF erlaubt), im Rosettenstadium, bei wüchsigem Wetter, keine Nachtfröste.
     

Weitere Einzelheiten:

► Kapitel Unkrautregulierung - einzelne Arten

AGFF Merkblatt 4 (Beiblatt)

«Zielsortiment» von AGROLINE / Landi - Auszug für Grasland 2024


Futterbaulicher Wert

  • Die ganze Pflanze (vor allem Blüten und Blätter) ist stark giftig, aus futterbaulicher Sicht ein absolutes Unkraut.
  • Die giftigen Alkaloide können zu Krämpfen, starker Leberschädigung und Tod führen. Auch geringe aufgenommene Giftmengen können kumulativ längerfristig irreversible Schäden auslösen. Dies betrifft vorab die Pferde und das Rindvieh, Schafe und Ziegen sind weniger gefährdet.
  • Infolge des widerlichen Geruchs werden die Pflanzen auf der Weide nicht gefressen. Die Gefahr lauert bei der Stallfütterung.
  • Auch im konservierten Raufutter (Silage, Dürrfutter) bleibt das Gift wirksam.

Zusätzliche Informationen

AGFF-Informationsblatt U7 „Giftige Kreuzkräuter in Wiesen und Weiden“

Informationen von paturaALPINA.