Kräuter

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Unkräuter

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Die Pflanzenarten in der Untergruppe der „Unkräuter“ weisen Eigenschaften auf, die in der Landwirtschaft Probleme verursachen. Diese Pflanzen haben – obschon sie teilweise respektable Nährstoffgehalte aufweisen bzw. Erträge liefern - einen negativen futterbaulichen Wert und sind in der Graslandbewirtschaftung unerwünscht. Schon eine einzelne problematische Unkrautart oder ein geringer Anteil diverser Unkräuter kann einen ansonsten botanisch gut zusammengesetzten erwünschten Pflanzenbestand futterbaulich ins Negative kippen.

Die Klassierung „Unkraut“ ist darin begründet, dass die einzelne Kräuterart eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweist:

  • Für die Nutztiere giftig, verursachen ernsthafte Gesundheitsschäden. Beispiele: Herbstzeitlose Colchium autumnale, Sumpf-Dotterblume Caltha palustris.
  • Werden von den Tieren wenn irgendwie möglich gemieden, weil sie Verletzungen von Lippen, Gaumen und Verdauungsappart verursachen können mit Stacheln, Dornen, Borsten usw. oder sonstwie eine besonders schlechte Futterqualität aufweisen.
  • Aggressive Platzräuber: nehmen wertvollen Futterpflanzen Raum, Licht, Nährstoffe und Wasser weg (Beispiel: Eisenhutblättriger Hahnenfuss Ranunculus aconitifolius.
  • Konkurrenz: haben Vermehrungssysteme ausgebildet, die ihnen im Wettbewerb mit wertvollen Futterpflanzen enorme Vorteile verschaffen (extrem lang überlebende Samen, Nährstoffspeicher in ausdauernden Wurzelwerken, usw.). Beispiel: Wiesen-Blacke Rumex obtusifolius.

Achtung

Bei der einzelnen Art in der Untergruppe der „Unkräuter“ kann der ökologische Wert oder der Wert in der Volksmedizin bzw. als Küchenkraut markant von ihrem futterbaulichen Wert abweichen. Für Insekten und generell für die Biodiversität kann eine bestimmte Art wichtig sein, die aus rein futterbaulicher Sicht absolut unerwünscht ist. Beispiele: Scharfer Hahnenfuss Ranunculus acris, Jakobs-Kreuzkraut Senecio jacobaea.

Liste: Unkräuter

Die in eAGFF den „Unkräutern“ zugeordneten Arten alphabetisch gelistet:
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Neophyten

Eine Besonderheit in der Untergruppe der „Unkräuter“ sind die Neophyten.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die in den letzten 500 Jahren aus anderen Teilen Europas oder von anderen Kontinenten in die Schweiz (absichtlich oder unabsichtlich) von Menschen eingeführt wurden. Sie können sich hier mit oder ohne menschliche Hilfe etablieren, über Samen oder vegetativ verbreiten und über mehrere Generationen erhalten. 

Die meisten Neophyten integrieren sich problemlos in die Umgebung. Einige jedoch breiten sich sehr rasch und massiv aus und verdrängen die einheimischen Arten. Sie werden als invasive Neophyten bezeichnet. Da sie hier keine natürlichen Gegenspieler haben, können sie sich besonders aggressiv vermehren. Sie sind für die Erhaltung der einheimischen Biodiversität gefährlich oder weisen anderweitige Risiken für Mensch, Nutztier, andere Pflanzen oder die Infrastruktur auf (Gesundheit beeinträchtigen, wirtschaftliche Schäden und Kosten, usw.). Die gesetzlichen Grundlagen verlangen bis heute zwar keine explizite Bekämpfungspflicht, werden aber zurzeit überarbeitet. Um die Ausbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, wird jedoch von offizieller Seite dringend auf die Selbstkontrolle, Sorgfaltspflicht und das Monitoring verwiesen.

Info Flora liefert eine Übersicht zum Thema und aktualisiert im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt die Liste der invasiven und potentiell invasiven Neophyten der Schweiz.

Diejenigen invasiven Neophyten, welche im schweizerischen Grasland eine problematische Rolle spielen, werden in eAGFF als Untergruppe der „Unkräuter“ aufgeführt und behandelt.
Beispiel:  Einjähriges Berufkraut Erigeron annuus.
 

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Liste: Invasive Neophyten, die im Grasland von Bedeutung sein können

Die in eAGFF den „Invasiven Neophyten“ zugeordneten Arten alphabetisch gelistet:
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