Unkrautregulierung

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Mögliche Vorgehensvarianten

Das nötige Entfernen des Altbestandes (Sackgass-Bestand) kann nicht in allen Fällen auf die gleiche Weise vorgenommen werden.
Grundsätzlich sind zwei Haupt-Varianten zu unterscheiden. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.

  • Mechanisches Beseitigen das Altbestandes durch Umbruch des Bodens.
  • Chemisches Beseitigen des Altbestandes mir einem Totalherbizid.

Generelle Voraussetzungen – Einschränkungen

  • Sie müssen in beiden Fällen den Willen und die Möglichkeit haben, nach der Neuansaat die künftige Bewirtschaftung der Parzelle (Düngung, Nutzungsart und -intensität) konsequent auf das Potential und die Grenzen am Standort auszurichten, damit ein langfristiger Erfolg möglich wird.
  • Die zur Wiesenerneuerung vorgesehene Fläche muss gut befahrbar sein.
    Auf schlecht oder nicht befahrbaren Parzellen können die für die Bodenvorbereitung und Übersaat nötigen Maschinen nicht eingesetzt werden. Reine Handarbeit reicht nicht aus. Hier bleiben Ihnen nur die geduldige Weiterführung aller indirekten und direkten Verbesserungsmassnahmen sowie die gezielte Regulierung der einzelnen Problempflanzen.
  • Im Biolandbau ist die Vorgehensvariante mit Einsatz eines Totalherbizids nicht erlaubt.
     

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Umbruch des Altbestandes

Günstige Bedingungen für dieses Verfahren sind:

  • Tiefgründiger Boden. Auf sehr flachgründigen Standorten kann als Alternative zum Pflug ein «Bodenhobel» eingesetzt werden.
  • Geringer Steinbesatz.
  • Eher wenig Unkrautsamen im Boden.
     

Wo der Pflug zum Zerstören des Altbestandes eingesetzt wird, bieten sich zwei Untervarianten für das weitere Vorgehen:

  • Altbestand → Umbruch →Ackerkultur → Neuansaat Kunstwiese / Überführung in Dauerwiese
    Sie können nach dem Umbruch – vor der Neuansaat der Wiese – für ein bis drei Jahre Ackerkulturen zwischenschalten.

    Weil diese Untervariante zahlreiche Pluspunkte aufweist, ist sie gegenüber der direkt anschliessenden Neuansaat der Wiese zu favorisieren, wo dies möglich ist.

    • Die Neuansaat der Wiese erfolgt ohne Probleme, wie üblich im Kunstfutterbau.
    • Mit Ausnahme ihrer Samen werden auch die ausdauernden Wiesenunkräuter (Wiesen-Blacke, Doldenblütler, usw.) sowie hartnäckige Ungräser (Quecke, Weiches Honiggras, Hirsen, usw. ) in der «Acker-Phase» stark reduziert oder vernichtet.
    • Unkrautsamen, die mit dem Pflug an die Oberfläche geholt werden und keimen, überdauern eine etwas längere «Acker-Phase» nicht unbeschadet.
       

Empfehlungen für das konkrete Vorgehen: 
Hier die üblichen Vorgehensschritte bei der Anlage einer Kunstwiese in der Fruchtfolge.


  • Altbestand → Umbruch → direkt anschliessende Neuansaat der Wiese
    An vielen Standorte in Graslandregionen ist das Einschalten von Ackerkulturen aus verschiedenen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll. Hier folgt die Neuansaat direkt nach dem Umbruch.

    Mögliche Nachteile dieser Untervariante:

    • Ausdauernde Wiesenunkräuter und -ungräser werden nicht nachhaltig ausgeschaltet.
    • Je nach Situation werden grosse Mengen an Unkrautsamen an die Oberfläche geholt und schaffen in der Folge zusätzliche Probleme bei der neuangesäten Wiese.
       

Empfehlungen für das konkrete Vorgehen bei Neuansaat direkt nach Umbruch: 

  • Exakt pflügen und nicht zu tief eggen.
  • Um die erwähnten Nachteile dieser Variante etwas abzumildern, kann zuerst eine Einjährige Mischung oder ein anderes Zwischenfutter angesät und über den Sommer genutzt werden. Danach wird die Parzelle ein zweites Mal gepflügt und erst anschliessend die für den Standort und die künftige Bewirtschaftung passende Längerdauernde Mischung angelegt.
  • Es sind Breitsaat oder Drillsaat / Reihensaat möglich.
     

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Abspritzen des Altbestandes

Bedingungen, die für dieses Verfahren sprechen:

  • Die gute Bodenstruktur unter einer Naturwiese wird weniger gestört als bei einem Umbruch, was sich beim anschliessenden Befahren der Parzelle (weniger störende Spurschäden beim Reinigungsschnitt und bei den folgenden ersten Nutzungen) positiv auswirkt.
  • Flachgründige, oder steinige Böden.
  • Viele Unkrautsamen im Boden.
  • Ausdauernde Unkräuter und/oder Ungräser sind im Bestand stark vertreten.
     

Wo dieses Verfahren ausgeschlossen ist

  • Im Biolandbau.
  • Nahe an Gewässern.
  • Auf sehr wasserdurchlässigen Böden (sehr sandig, Karstgebiete).

Zu beachten !

Abgespritzte Graslandflächen verfärben sich sehr auffällig gelb / orange. Grosse Teile der Bevölkerung reagieren sehr irritiert auf diese «abgebrannten» Parzellen. 


Zum Vorgehen

  • Vor dem Einsatz eines Totalherbizids zur Zerstörung des Altbestandes müssen Sie zwingend eine Sonderbewilligung der kantonalen Pflanzenschutzfachstelle einholen.
  • Die Pflanzendecke wird mit dem bewilligten Totalherbizid vollständig vernichtet.
  • Der Herbizideinsatz erfolgt auf einen jungen, im Wachstum stehenden Bestand (10 – 20 cm hoch).
  • Der Zeitpunkt ist nach Höhenlage, Exposition und Bodenfeuchtigkeit wählbar zwischen Frühjahr und Sommer, oft im 2. oder 3. Aufwuchs. Er ist so anzusetzen, dass die Neuansaat nach Abwarten der Wirkungsfrist des Herbizids (~2 Wochen) und allfälligen Vorbereitungsarbeiten vor Mitte August erfolgen kann.
  • Das abgestorbene Pflanzenmaterial kann, wenn nötig, abgeräumt werden, sobald sich alle Pflanzen deutlich gelb / orange verfärbt haben.
  • Den abgetrockneten Boden vor der Saat nur minimal oberflächlich bearbeiten (mit Striegel, Egge oder Kreiselegge), damit nur wenige Unkrautsamen an die Oberfläche geholt werden.
  • Drillsaat / Reihensaat ist bei diesem Verfahren eindeutig vorzuziehen.

 

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Wann, was und wie ansäen?

In beiden Haupt-Varianten einer Wiesenerneuerung gilt:

  • Als günstige Saatzeiten gelten – wie im Kunstfutterbau – das Frühjahr und der Spätsommer. Zu späte Saaten sind nachteilig für den Klee in der Mischung.
  • Für die Mischungswahl gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien und ist das gleiche Vorgehen zu empfehlen wie üblich im Kunstfutterbau.
  • Soll die Neuansaat in eine Dauerwiese überführt werden, kommen nur Mischungen des Haupt-Typs Längerdauernde Mischungen in Frage. Mit Vorteil Standardmischungen bzw. Mischungen mit dem AGFF-Gütezeichen.
    Eine wichtige Weichenstellung bei der Wahl liegt beim Entscheid, ob der Standort der zu erneuernden Parzelle raigrasfähig ist oder nicht.
  • Einzelheiten zu Saatmengen und Boden rückverfestigen.
  • Wenn immer möglich walzen.
     

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Was ist nach der Neuansaat wichtig?

  • Um auflaufende einjährige Unkräuter in Schach zu halten, erfolgt nach 6 – 8 Wochen ein Säuberungsschnitt
    Einzelheiten ►hier.
  • Sollten nach der Saat Blackenkeimlinge in grosser Zahl auflaufen, können sie im ÖLN-Betrieb chemisch bekämpft werden. Gilt nicht im Biolandbau! 
    Einzelheiten ►hier.
  • Damit sich die erfolgreich aufgelaufene junge Wiese gut etabliert und nachhaltig entwickelt, müssen Sie sicher stellen, dass Sie alle Ursachen für den vor der Erneuerung unbefriedigenden Altbestand eliminieren können und die Bewirtschaftung der Parzelle in Zukunft konsequent auf die Möglichkeiten des Standorts ausrichten.
     

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