Unkrautregulierung

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In welchen Situationen machen Übersaaten Sinn?

Im Bezug zur grundsätzlichen Vorgehensstrategie der Unkrautregulierung beziehungsweise im darauf basierenden Sanierungskonzept findet die Massnahme «Übersaat» ihren Platz wie folgt: 

  • In Stufe 1 (wo die Pflanzendecke dicht ist und der Anteil guter Futtergräser >30 – 50% beträgt): 
    Hier ist eine «normale» Übersaat nur in seltenen Fällen nötig, kann jedoch als vorausschauende Massnahme auch in einer grundsätzlich guten Wiese oder Weide deren mögliche Verschlechterung verhindern helfen. 
    Besonders empfiehlt es sich, in Wiesentypen, wo Horstgräser die dominante Rolle inne haben (Italienisch-Raigras-Wiesen, Knaulgras-Wiesen, Wiesenfuchsschwanz-Wiesen), als gezielte vorbeugende Massnahme diese Bestände regelmässig versamen zu lassen. 
    Hier das konkrete Vorgehen.
     
  • In Stufe 2 (wo die Pflanzendecke lückig ist, gute Futtergräser vorhanden sind und bis etwa einen Drittel des Bestandes ausmachen:
    Hier ist der primäre Einsatzbereich für die Massnahme «Übersaat», teils als vorbeugende Massnahme auf noch intakten, teils als direkte Massnahme auf schon sanierungsbedürftigen Pflanzenbeständen. Häufig mit Wiederholungen, häufig kombiniert mit Frühlings- oder Mähweide als Begleitmassnahme.
     
  • In Stufe 3 (wo praktisch keine Futtergräser mehr vorhanden sind und / oder die Pflanzendecke stark verfilzt ist, «Sackgass-Bestand»):
    Hier taugt die Übersaat als Hauptmassnahme nicht. Hier braucht es eine Neuansaat.
     

Weitere Situationen, in denen die Übersaat Sinn macht:

  • Wenn bisher gute Graslandbestände starke Auswinterungs-, Mäuse-, Engerlings- oder Wildschweineschäden aufweisen.
  • Wenn nach dem Einsatz selektiver Herbizide die entstandenen Lücken mit guten Futterpflanzen ausgefüllt werden sollen: 
    wegen Keimhemmung Wartefrist gemäss Gebrauchsanweisung beachten.
  • Wenn in einer Weide nach ungünstigem Wetter und Trittschäden dem «Schliessen der Pflanzendecke» nachgeholfen werden soll.
  • Wenn eine schlechter werdende, ältere Kunst- oder Dauerwiese (sinkender Anteil guter Futtergräser) ohne Umbruch für weitere Jahre «aufgebessert» oder in eine Dauerwiese oder -weide überführt werden soll. 
    Mehr Informationen dazu  ► AGFF-Informationsblatt B1 «Überführung von Kunstwiesen in Dauerwiesen oder Weiden».
  • Wenn eine neu angesäte Kunstwiese zu unregelmässig aufläuft.

Zusätzliche Informationen finden Sie …

AGFF-Merkblatt 5 „Wiesenverbesserung»

AGFF- Informationsblatt U5 «Wiesen- und Weidepflege mit Striegel, Wiesenegge und Walze»

AGFF- Informationsblatt U6.1 «Sanierung von Mäuseschäden in Wiesen und Weiden»

AGFF- Informationsblatt U8 «Engerlinge in Wiesen und Weiden»

AGFF- Informationsblatt U14 «Gräserfilz in Wiesen und Weiden»
 

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